Schul- & Individualbegleiter

Manche Kinder benötigen aufgrund geistiger und/oder körperlicher Behinderung / Ein-schränkungen eine Begleitperson, wenn sie die Schule/Kindergarten besuchen.

 

Schul-/Individualbegleiter erleichtern den Schul-/Kindergartenbesuch für diese Kinder und Jugendliche und unterstützen sie damit sie am Unterricht/Kindergartenalltag teilnehmen können und die gestellten Anforderungen zu bewältigen. 

 

Bei genehmigtem Antrag (den die Eltern bei der entsprechenden  Stelle einreichen müssen) kümmern wir uns mit den Eltern um alle notwendigen Schritte durch einen geeigneten Schul-/Individualbegleiter zu unterstützen.

 

Gerne können Sie auch einen Schul-/Individualbegleiter mit zu uns bringen bzw. für Ihr Kind vorschlagen und/oder bei der Suche helfen.

 

Wir stellen Schul-/Individualbegleiter und solche, die gerne als solche arbeiten möchten, ein. 

Individualbegleitung

 

Individualbegleitungen unterstützen Kinder mit Behinderungen, die Hilfe beim Besuch einer Kindertagesstätte brauchen. Sie ermöglichen die Teilhabe von Kindern mit Behinderungen in Krippen, Kindergärten und Horten mit Integrationsplätzen, Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE) und Heilpädagogischen Tagesstätten (HPT).

 

Wer kann eine Begleitung erhalten?

  • Kinder mit geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderungen im Vorschulalter.
  • Kinder und Jugendliche mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen im Schulalter.

 

Schulbegleitung

 

Schulbegleitungen unterstützen Kinder und Jugendliche mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen im schulischen Alltag. Ziel der Begleitung ist es, die Folgen der Behinderungen so auszugleichen, dass Kinder und Jugendliche eine hohe Selbstständigkeit erreichen.

 

 

Wer finanziert?

Der Bezirk Oberbayern fördert diese Begleitungen. Er vereinbart für jedes Kind und jeden Jugendlichen individuell den zeitlichen Rahmen und die Aufgaben der Begleitung. Die Qualifikation der Begleitperson richtet sich nach dem Bedarf des einzelnen Kindes.

 

Für Begleitungen für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen ist das Jugendamt zuständig.


Welche Aufgaben übernehmen

Schul- und Individualbegleitungen?

 

  • Sie ermöglichen Kindern und Jugendlichen den Schul-/Kindergartenbesuch und die Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben.
  • Sie unterstützen die Kinder und Jugendlichen im pflegerischen, sozialen, emotionalen und kommunikativen Bereich.
  • Sie ermöglichen Kindern mit Behinderungen am Unterricht/Kindergartenalltag teilzunehmen und die auftretenden Anforderungen zu bewältigen.
  • Wichtig ist: Schul-/Individualbegleitungen sind keine Zweitkräfte. Die Vermittlung des Lehrstoffes/pädagogischen Alltags ist Aufgabe des Fachpersonals.

FAQ

 

Wer beantragt wo die Maßnahme der Schul- und Individualbegleitung?

Je nach Diagnose werden die Anträge entweder beim Jugendamt oder dem Bezirk Oberbayern durch die Eltern gestellt. Dem Antrag müssen ein ärztliches Attest und eine schulische Stellungnahme (oder eine Stellungnahme durch den Kindergarten) beigefügt werden.

 

Wie geht es weiter, wenn die Schul- oder Individualbegleitung bewilligt wurde?

Wir suchen mit Ihnen zusammen eine passende Schul- oder Individualbegleitung für Ihr Kind. 

 

Nach welchen Kriterien wird die Schul- oder Individualbegleitung ausgesucht?

Bei der Auswahl der Schul- und Individualbegleitungen orientieren wir uns an den Bedürfnissen der Kinder.

 

Wo finde ich Anträge zur Schul- und Individualbegleitung?

Sie finden die Anträge zur Schul- und Individualbegleitung auf der Internetseite des Bezirks Oberbayern unter "Formulare" und beim Kreis- oder Stadtjugendamt auf Anfrage.

 

Wer übernimmt die Kosten für die Schul- und Individualbegleitung?

Kostenträger für die Schul- und Individualbegleitung ist in der Regel der Bezirk Oberbayern oder das örtliche Amt für Jugend und Soziales (Stadt- oder Kreisjugendamt)

 

Wo sind Einsatzorte für Schulbegleiter der Schul- und Individualbegleitung?

Wir begleiten Kinder in Grund- und Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien, Förderschulen, SVE und Kitas.